Auch bei KRONE sind wir jeden Tag mit Situationen konfrontiert, die unsere Werte, Überzeugungen und unser Urteilsvermögen auf den Prüfstand stellen. Aus diesem Grund ist für die Unternehmen der KRONE-Gruppe das KRONE Compliance-Programm ins Leben gerufen worden, mit dem wir uns bewusst dafür entschieden haben, die Integrität in den Mittelpunkt unseres Verhaltens zu stellen.
Integrität bedeutet, dass das eigene Denken und Handeln mit den Werten übereinstimmt. Dazu gehören Fleiß und Ehrlichkeit - Werte, die von der Familie Krone vorgelebt werden und das Unternehmen prägen. Der Verhaltenskodex bildet die Werte ab, die dem Handeln von innerhalb der KRONE Gruppe und damit dem Handeln jedes einzelnen Mitarbeiters zugrunde liegen sollen.
Integrität ist auch der Mut, die richtigen Entscheidungen zu treffen und die Konsequenzen zu tragen. Dabei gehen wir davon aus, dass sich im Grunde genommen jeder richtig verhalten will. Es geht also vor allem darum, mit gesundem Menschenverstand richtig und falsch in jeder Situation erkennen zu können, um dann das Richtige zu tun. So soll Compliance zum Ratgeber im Berufsalltag werden, als Kompass, der den besten Weg weist.
Was bedeutet Compliance?
Der Begriff „Compliance" lässt sich am besten mit Regelkonformität und Pflichterfüllung übersetzen. Für Unternehmen bedeutet dies die Befolgung aller gesetzlichen Bestimmungen. Über diese Selbstverständlichkeit hinaus umfasst Compliance auch die Einrichtung von organisatorischen Vorkehrungen, um die Einhaltung von gesetzlichen und vom Unternehmen definierten Vorgaben sicherzustellen.
Verstöße gegen Gesetze sowie rechtswidriges und nonkonformes Verhalten gegenüber diesem Wertesystem können weitreichende Auswirkungen haben. So drohen dem Unternehmen unter anderem Geldstrafen, Schadensersatzklagen oder Gewinnabschöpfungen. Hinzu kommt ein massiver Imageschaden, der sich negativ auf das Geschäft auswirkt. Auch wer als Mitarbeiter die Gesetze verletzt, muss mit Konsequenzen rechnen. Freiheits- oder Geldstrafen, Schadensersatzforderungen und arbeitsrechtliche Maßnahmen können die Folge sein.
Compliance bei KRONE
Compliance ist kein abstrakter Begriff, sondern ein verbindliches Regelwerk, das alle Mitarbeiter der KRONE Gruppe betrifft, ungeachtet ihrer Aufgabe oder ihrer Position. Alle relevanten Informationen sind im KRONE Gruppe Verhaltenskodex und den ausführenden Compliance Richtlinien zu finden. Im Folgenden finden Sie auch die Erklärungen der KRONE Gruppe zum UK Modern Slavery Act sowie den Verhaltenskodex für Geschäftspartner.
Wir möchten alle Geschäftspartner, Kunden und Mitarbeiter ermutigen, ihre Themen und Anliegen offen anzusprechen. Bei Fragen und Anregungen kann jeder das Gespräch mit dem Compliance-Beauftragten suchen oder sich an compliance@krone.de werden. Daneben steht unser externer Vertrauensanwalt Dr. Thiel von Herff als Ansprechpartner zur Verfügung. Der Vertrauensanwalt nimmt auch Hinweise auf Unregelmäßigkeiten entgegen.
KRONE Grundsatzerklärung und BAFA Bericht gemäß LkSG
Im Rahmen der Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht unterliegt die KRONE-Gruppe den Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengsetztes (LkSG).
In diesem Sinne geben wir eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte sowie zur Erfüllung der umweltbezogenen Verpflichtungen ab und bekennen uns ausdrücklich zu unserer Verantwortung in den Lieferketten.
Außerdem sind wir dazu verpflichtet, zu dokumentieren, wie wir unserer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nachkommen. Wir werden an dieser Stelle jährlich unseren BAFA-Bericht für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren kostenfrei öffentlich zugänglich machen.
Unser Hinweis- und Beschwerdeverfahren
Trotz großer Bemühungen kann auch ein ausgereiftes Compliance-System Regelverstöße Einzelner nicht verhindern.
Kommt es zu Verstößen, haben sowohl Mitarbeitende als auch externe Dritte die Möglichkeit, sich direkt an die benannten Compliance-Ansprechpartner zu wenden oder anonym unseren Ombudsmann zu kontaktieren.
Die Kontaktdaten finden Sie nachfolgend.
Bei jedem Kontakt ist die Wahrung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes stets sichergestellt. Unsere interne Whistleblowing-Richtlinie stellt sicher, dass Mitarbeitenden, die nach bestem Wissen und Gewissen auf einen vermutlichen Verstoß hinweisen, keine Nachteile entstehen.
Wir gehen allen Hinweisen fair und vertraulich entsprechend dem KRONE Gruppe Beschwerdeverfahren nach. Wo ein Verstoß festgestellt wird, reagieren wir mit Maßnahmen, die das Fehlverhalten unverzüglich abstellen
Compliance-Organisation:
Chief Compliance Officer: Dr. Stefan Binnewies
Compliance-Beauftragte: Irene Vehring
Vertrauensanwalt: Dr. Carsten Thiel von Herff
Compliance-Beauftragte:
Irene Vehring
Telefon: +49 (0)5977 - 935 48714
E-Mail: compliance@krone.de
Vertrauensanwalt (Ombudsmann):
Dr. Carsten Thiel von Herff, LL.M.
Loebellstraße 4, D - 33602 Bielefeld
Tel: +49 521 557 333 0 / Mobil: +49 151 58230321
E-Mail: vertrauensanwalt@thielvonherff.de
Meldeplattform: www.report-tvh.com
Homepage: www.thielvonherff.de